Wie machen wir unsere Website zugänglich?

Wir sind eine öffentliche Einrichtung für soziale Sicherheit (OESS). Wir möchten, dass jedermann unsere Website nutzen kann. Das ist gemäß dem Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Gesetz vom 19. Juli 2018) erforderlich.

Wie zugänglich ist unsere Website?

Unsere Website entspricht teilweise den WCAG-Normen 2.1 Niveau AA. WCAG ist die Abkürzung von Web Content Accessibility Guidelines. Das ist die Organisation, die Normen für Kommunikation über das Internet erstellt.

Welche Methode haben wir verwendet?

Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 17. September 2020 erstellt. 

Wir haben diese Methoden angewendet:

Warum ist der Inhalt manchmal weniger zugänglich?

  • Manchmal enthält Inhalt auf unserer Website keinen Text. Sie können diesen auch nicht durch Text ersetzen (1.1.1 von W3C-Kriterien).
  • Das Informatikprogramm kann nicht immer genügend Verbindungen zwischen zwei Teilen legen (1.3.1 der W3C-Kriterien).
  • Sie sehen nicht genug Kontrast zwischen einigen Teilen der Website (1.4.3 der W3C-Kriterien).
  • Analysieren oder Parsen ist nicht für alle Inhalte möglich (4.1.1 der W3C-Kriterien).
  • Nicht alle Bestandteile der Schnittstelle haben einen Namen, eine Funktion, einen Wert und einen adäquaten Status (4.1.2 der W3C-Kriterien).

Wir bemühen uns, diese Website so schnell wie möglich für alle Benutzer zugänglich zu machen.

Haben Sie eine Frage oder Anmerkung?

Haben Sie eine Frage oder Anmerkung über die Zugänglichkeit unserer Website? Bitte kontaktieren Sie uns.

Haben Sie eine Beschwerde? Verwenden Sie unser Beschwerdeverfahren.

Kontaktieren Sie den föderalen Ombudsmann per E-Mail an contact@federaalombudsman.be.